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Ein Blick in das E-Book
Überblick
- Einleitung
- Die 26 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und eine kurze Erklärung
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
- Prüfen der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherungen, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement für kritische Infrastrukturen (z. B. Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenpotential (Hitze, Kälte, Sturm, Hagel, Schneelast)
- Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz
Einleitung
Dieses E-Book beinhaltet eine ausführliche Erklärung der Aufgaben eines/ einer Brandschutzbeauftragten. Es orientiert sich dabei an der DGUV Information 205-003, welche 26 Aufgaben definiert. Das E-Book stellt keine rechtliche Grundlage bzw. Rechtsberatung dar.
Im November 2014 haben sich der Verband der Schadenversicherer (VdS), der Dachverband aller Berufsgenossenschaften (DGUV) und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) zusammengesetzt und sich auf eine einheitliche Richtlinie geeinigt – die DGUV Information 205-003. Hier sind die Aufgaben ganz konkret geregelt, die in Richtung „Brandschutz“ in einem Unternehmen unternommen werden müssen.
Dennoch ist es weitestgehend undefiniert, wer welche Aufgabe übernimmt. Das bedeutet, dass sowohl die Unternehmensführung und die Abteilungsleitung in kleineren Firmen, als auch die Fachkraft für Arbeitsschutz oder ganz andere Personen aus der Belegschaft, verschiedene Aufgaben übernehmen können. Wichtig ist, dass die in den 26 Aufgabenfeldern genannten Punkte abgearbeitet werden und weniger wichtig ist, von wem. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine Schnittstellenprobleme entstehen.
In jedem Unternehmen sieht es aufgrund der Personalanzahl und -struktur sowie auch aufgrund der extrem unterschiedlichen Aufgabenfelder völlig anders aus. Soll heißen, dass der/die Brandschutzbeauftragte auch auf diese individuellen Dinge eingehen muss und dementsprechend unterschiedliche Schwerpunkte setzen muss. Im Folgenden finden Sie Beispiele von Unternehmensarten und möglichen Hauptproblemen:
- Hotel: Kaum Kontrolle und Schulung der Personen im Gebäude möglich, Sprachprobleme
- Lebensmittelproduktion: Extrem großer Schaden bereits bei geringer Verrauchung
- Logistikunternehmen: Gefahren durch die Ladevorgänge von elektrisch betriebenen Flurförderzeugen
- Schreinerei: Meist in einem einzigen Raum hohe Brandlasten, feiner Holzstaub, viele Zündquellen und dann fehlende Abtrennungen zum Lager
- Recycler: Geringe Qualifikation der Belegschaft, Sprachprobleme, hohe Brandlasten, offene und große Bereiche
- (Berufs)Schule: Sehr viele Personen, einige, die sich „unvernünftig“ verhalten
- Forschung und Entwicklung: Verfahrenstechnisch sehr anspruchsvoll, ggf. treten Situationen ein, die nicht vorhersehbar waren
- Krankenhaus: Viele beeinträchtigte (ggf. verzweifelte) Personen, Gefahr der vorsätzlichen und fahrlässigen Brandstiftung
In jedem dieser Unternehmen hat der/die Brandschutzbeauftragte andere Schwerpunkte. Sogar in gleichartigen Unternehmensarten müssen oft aufgrund individueller Unterschiede auch die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt werden. So gibt es in der Logistik Bereiche bzw. Unternehmen, die täglich begangen werden müssen und andere, bei denen eine wöchentliche oder gar monatliche Begehung ausreicht. Ein anderes Beispiel sind Verwaltungsgebäude. In einigen herrscht ein „Wildwuchs“ an privat installierten Elektrogeräten, um die es sich zu kümmern gilt, in anderen weniger. In einigen müssen täglich aufgekeilte Brand- und Rauchschutztüren geschlossen werden, in anderen gibt es auch über einen längeren Zeitraum keine Probleme damit.
Nachfolgend wird auf die 26 Aufgabenbereiche der DGUV Information 205-003 eingegangen und erläutert, was sich dahinter verbergen kann.